Der Hausnotruf ist ein Notrufsystem, mit dem Sie sich Hilfe holen können, wenn es Ihnen nicht gut geht. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie stürzen. In der Regel tragen Sie einen Notrufknopf am Körper, über den Sie Hilfe anfordern können. Dieses System bringt einen hohen Grad an Sicherheit mit sich. Als älterer, alleine lebender Mensch können Sie gleichermaßen beruhigt sein, wie als Angehöriger. Trotz eines Hausnotrufs ist es immer sinnvoll, in Ihrer Wohnung alle Stolperfallen zu vermeiden und aus dem Weg zu räumen. Lassen Sie sich hierzu von unseren Fachleuten beraten.
Die Preise der Anbieter sind unterschiedlich. Normalerweise zahlen Sie für die Installation des Hausnotrufs eine Grund- und Installations-Gebühr. Danach zahlen Sie monatlich einen fixen Betrag. Von diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse einen Anteil von 23 Euro. Zu dieser Basisversorgung kommen zusätzliche Kosten, wenn Sie zum Beispiel einen Schlüssel deponieren möchten.
Wir selbst bieten keinen Hausnotruf an, kooperieren aber mit langjährigen Kooperationspartnern. Die enge Zusammenarbeit ist hilfreich, wenn Sie häusliche Pflege über unsere Ambulanten Pflegedienste erhalten. So arbeiten wir eng vernetzt und Hand in Hand. Rufen Sie uns unverbindlich an, gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt.
Tagespflege: Entlastung für Pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege: Entlastung für Pflegende Angehörige nach Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige
medizinische Behandlungspflege: für Menschen, die nach ärztlicher Anordnung zu Hause oder auch im Altenheim eine medizinische Versorgung brauchen. Beispiel: Versorgung mit Medikamenten Wundversorgung Anziehen von Kompressionsstrümpfen
stationäre Pflege: für Menschen geeignet, die rund um die Uhr eine ganzheitliche Unterstützung in der Pflege, medizinischen Versorgung, sozialen Begleitung und Hauswirtschaft benötigen.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: für Menschen, die zeitweise eine Betreuung benötigen: Beispiele Spaziergänge, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobby und Spiel, bedürfnisgerechte Beschäftigung
Ambulante Pflege: für Menschen, die mit Unterstützung zu Hause leben können. Beispiele der Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: für Menschen, die Unterstützung in folgenen Bereichen brauchen: Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Kurzzeitpflege: Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege:maximal 42 Tage.
medizinische Behandlungspflege: So lange wie nötig.
stationäre Pflege: Bis zum Lebensende.
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse: Soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege abhängig vom Pflegegrad (2-5) Teilweise Eigenfinanzierung.
Kurzzeitpflege: Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis maximal 1.612 € pro Jahr.
medizinische Behandlungspflege: Krankenkasse.
stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, abhängig vom Pflegegrad Teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen:Pflegeversicherung.
Tagespflege: Altenheim ambulant. Eigenen Einrichtungen.
Kurzzeitpflege: Altenheim.
Verhinderungspflege: zu Hause.
medizinische Behandlungspflege: Altenheim oder zu Hause.
stationäre Pflege: Altenheim.
Betreuungsleistung durch ambulante Pflege: zu Hause/in einer Eirichtung bei Betreuungsgruppen.
Ambulante Pflege: zu Hause.
Grundpflegerische Versorgung/körperbezogene Maßnahmen: zu Hause.